EEG 2026

PV-Einspeisevergütung 2026

Die aktuellen Bundesnetzagentur-Sätze für Gebäudeanlagen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 verständlich erklärt.

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Aktualisiert: 22.08.2026Redaktion: HausenergieRechnerMethodik ansehen →

Sätze für Gebäudeanlagen bis 100 kW

LeistungsanteilTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
über 10 bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
über 40 bis 100 kW5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Leistungsstufen werden anteilig gerechnet

Bei 15 kW gelten nicht alle Kilowatt mit dem zweiten Satz. Die ersten 10 kW erhalten die erste Stufe, nur der Anteil 10–15 kW die zweite. Der Rechner bildet daraus einen gewichteten Durchschnitt.

Teileinspeisung

Du nutzt einen Teil des Stroms selbst und speist Überschüsse ein. Wirtschaftlich ist die selbst genutzte kWh häufig wertvoller, weil sie Netzbezug ersetzt.

Volleinspeisung

Die gesamte Erzeugung wird eingespeist und erhält den höheren Satz. Ob das sinnvoll ist, hängt von Anlagenteil, Verbrauch, Messkonzept und Strompreis ab.

Aktuellen Stand prüfen

Die hier dargestellten Sätze gelten für den genannten Inbetriebnahmezeitraum. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht aktuelle und archivierte Werte.

Häufige Fragen

Welche Einspeisevergütung gilt ab August 2026?

Für den Leistungsanteil bis 10 kW 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.

Wie werden Anlagen über 10 kW vergütet?

Anteilig nach Leistungsstufen, nicht komplett zum niedrigeren Satz.

Gelten die Sätze für immer?

Der bei Inbetriebnahme maßgebliche Förderrahmen gilt nach EEG; für neue Anlagen ändern sich die veröffentlichten Sätze periodisch.

Redaktion HausenergieRechnerWir erklären Rechenwege und Annahmen transparent. Für Auslegung, Netzanschluss, hydraulischen Abgleich, Förderantrag und Installation bleiben qualifizierte Fachbetriebe maßgeblich.

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