Sätze für Gebäudeanlagen bis 100 kW
| Leistungsanteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Leistungsstufen werden anteilig gerechnet
Bei 15 kW gelten nicht alle Kilowatt mit dem zweiten Satz. Die ersten 10 kW erhalten die erste Stufe, nur der Anteil 10–15 kW die zweite. Der Rechner bildet daraus einen gewichteten Durchschnitt.
Teileinspeisung
Du nutzt einen Teil des Stroms selbst und speist Überschüsse ein. Wirtschaftlich ist die selbst genutzte kWh häufig wertvoller, weil sie Netzbezug ersetzt.
Volleinspeisung
Die gesamte Erzeugung wird eingespeist und erhält den höheren Satz. Ob das sinnvoll ist, hängt von Anlagenteil, Verbrauch, Messkonzept und Strompreis ab.
Aktuellen Stand prüfen
Die hier dargestellten Sätze gelten für den genannten Inbetriebnahmezeitraum. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht aktuelle und archivierte Werte.
Häufige Fragen
Welche Einspeisevergütung gilt ab August 2026?
Für den Leistungsanteil bis 10 kW 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.
Wie werden Anlagen über 10 kW vergütet?
Anteilig nach Leistungsstufen, nicht komplett zum niedrigeren Satz.
Gelten die Sätze für immer?
Der bei Inbetriebnahme maßgebliche Förderrahmen gilt nach EEG; für neue Anlagen ändern sich die veröffentlichten Sätze periodisch.