EEG-Sätze ab 1. August 2026
| Leistungsanteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Die Stufen gelten anteilig. Bei 15 kW werden die ersten 10 kW mit dem ersten Satz und die nächsten 5 kW mit dem zweiten Satz gewichtet.
Teil- oder Volleinspeisung?
Teileinspeisung kombiniert Eigenverbrauch und Einspeisung. Volleinspeisung erhält höhere Sätze, verzichtet aber auf die direkte Nutzung des erzeugten Stroms im Haushalt. Wirtschaftlich hängt die Wahl von Strompreis, Verbrauch und Anlagenteil ab.
Gültigkeitszeitraum beachten
Der Rechner ist auf Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 eingestellt. Vor Anmeldung und Inbetriebnahme muss der aktuelle Satz der Bundesnetzagentur geprüft werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab August 2026?
Für Gebäudeanlagen bis 10 kW 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung; höhere Leistungsanteile haben andere Sätze.
Wird bei 15 kW alles mit 6,66 ct vergütet?
Nein. Die Leistungsstufen werden anteilig gewichtet.
Wie lange wird die Vergütung gezahlt?
Die konkrete Förderlaufzeit richtet sich nach dem EEG und dem Inbetriebnahmezeitpunkt; individuelle Voraussetzungen sind zu prüfen.